1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
4. Bei der Verwendung der TFP Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin Mary Schirrmacher, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen.
5. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
7. Die Fotografin darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung verwenden.(z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, Shutterstock und Ausstellungen zum Erwerb, etc.)
8. Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei der Fotografin und werden nach einem Jahr gelöscht.
9. Der Auftraggeber erhält ausschließlich Bildmaterial in der vereinbarten Auflösung im Format JPG.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart.
2. Angebote auf Anfrage, sind unverbindlich.
3. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Nach Beendigung des Auftrages erhält der Auftraggeber die Rechnung.
5. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.
6. Das Honorar ist am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder muss per Vorkasse gezahlt werden.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
8. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
9 . Dem Auftraggeber ist der Stil der Fotografin bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10. Auch mündliche Terminvereinbarungen sind verbindlich.
IV Haftung
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 20%; Storno 2
bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; ab 24 h 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
5. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig bis zu 365 Tage. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten des Auftrags zu vernichten.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird die Fotografin für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde der Fotografin eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihr während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 3 Stunden dauern, ist die Fotografin und deren Assistent zudem angemessen mit Getränken zu versorgen.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Mary Schirrmacher.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
AGB für Shootings auf TFP Basis
Immer wieder suche ich Personen oder Tiere für meine persönlichen Projekte. Diese Shootings sind kostenlos. Je nach Entfernung, werden anteilig Fahrtkosten vereinbart, die die teilnehmende Person zu tragen hat. Die Fahrtkosten sind am Shootingtag zu erstatten. Eine Auswahl an bearbeiteten Bildern wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Schriftzug darf nicht entfernt werden. Es gelten die selben Bild und Nutzungsrechte, wie in den oben stehenden AGB festgelegt.
Wird der Termin bis zu 3 Tage vorher abgesagt, stehen dem Fotografen Ausfallkosten in Höhe von 50% eines Standard Shootings derselben Kategorie zu.
Das Model ist verpflichtet, gepflegt, in der vereinbarten Location zu erscheinen. Kleidungsstil und Makeup werden vorher besprochen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Mary Schirrmacher.
Die AGB gelten ab dem 01.10.2017